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Rom ist dieses Jahr ein besonders lohnenswertes Ziel für Pilger. Foto: Matthias Schröder auf Unsplash

Der Ablass zwischen Antike und heute: Eine katholische Besonderheit

Das Jahr 2025 ist wieder ein reguläres Heiliges Jahr. Diese werden alle 25 Jahre begangen. 2016 verkündete das Oberhaupt der katholischen Kirche ein außerordentliches Heiliges Jahr und stellte die Barmherzigkeit in den Mittelpunkt. Die zentralen Themen der heiligen Jahre nehmen Bezug auf gesellschaftliche Fehlentwicklungen: 2016 machte Papst Franziskus auf die schwindende Menschlichkeit aufmerksam und 2025 soll die Hoffnung hervorgehoben werden, zu der er die Menschen aufgrund der zunehmenden Gewalterfahrungen in vielen Ländern ermutigt. Diese heiligen Jahre bieten für die Menschheit eine besondere Zeit, zum Glauben zurückzufinden und rücken daher den Ablass, die Vergebung der Sünden, in den Fokus.

Mit „Ablass“ wird im Kirchenrecht der „Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind“ (Paul IV, Indulgentiarum 12) bezeichnet. Formal ist nur das Oberhaupt der katholischen Kirche berechtigt, Ablässe zu vergeben. Nur getaufte Gläubige, die nicht exkommuniziert sind, können einen Ablass erhalten, wenn sie die ihnen auferlegten Werke in der vereinbarten Art und Weise sowie innerhalb des festgesetzten Zeitraumes erledigen.

Ablässe wurden erstmals im 11. Jahrhundert in Frankreich gewährt und begründeten nur in der lateinischen Kirche eine spezielle Umgangsform mit reuigen Sündern. Ursprünglich noch mit dem Bußsakrament verbunden, stellte sich im 13. Jahrhundert eine Trennung ein und Ablässe wurden zunächst als Bußersatz verkannt, ab dem 14. Jahrhundert als Beichtbriefe kommerziell gehandelt. Das 16. Jahrhundert galt als Höhepunkt des von der Kirche geförderten Ablasshandels, dem Martin Luther 1517 mit seinem 95 Thesen entschieden entgegentrat.

Es ist folgerichtig, dass Ablässe in der evangelischen Kirche nicht nur nicht zu finden sind, sondern abgelehnt werden als Vorwegnahme göttlichen Handelns, das zudem jeder biblischen Grundlage entbehrt. In der Ostkirche ist die Thematik des Ablasses ebenfalls nicht bekannt.

Die Theorie der katholischen Bußlehre unterscheidet zwischen der Sündenschuld und der Sündenstrafe, bei der zusätzlich eine Unterscheidung in ewiger Sündenstrafe ( = Hölle) und zeitlicher Sündenstrafe getroffen wird. Den reuigen Sündern werden durch das Sakrament der Buße sowohl die Sündenschuld und die ewige Sündenstrafe als auch einen Teil der zeitlichen Sündenstrafe vergeben. Um das Fegefeuer, verstanden als „Läuterung der Seele nach dem Tod“ zu vermeiden, müssen die reuigen Gläubigen den noch ausstehenden Teil der zeitlichen Sündenstrafe durch auferlegte Bußwerke bewerkstelligen.

Papst Franziskus hat für das derzeitige Heilige Jahr „Pilger der Hoffnung“ eine Ablassordnung herausgegeben, in der Gläubige einen Ablass durch mildtätige Werke wie tatkräftige Unterstützung bedürftiger Mitmenschen oder freitägliche Enthaltsamkeitsübungen erhalten können. Letztere schließen vor allem einen Fasttag und den Verzicht auf „sinnlose Ablenkungen“ ein, die „durch die Medien und soziale Netzwerke“ hervorgerufen werden.

Den ersten Platz in der Ablassordnung nimmt die Durchführung einer Heiligen Wallfahrt nach Rom ein, bei der der Ablass gewährt wird, wenn mindestens in den vier päpstlichen Basiliken St. Peter im Vatikan, Heiligster Erlöser im Lateran, St. Maria Maggiore und St. Paul vor den Mauern an einer Messe teilgenommen und um Vergebung der Sünden gebeten wird.

Diese Patriarchalbasiliken unterstehen direkt dem Papst und weisen einen Papstaltar, einen Papstthron sowie eine Heilige Pforte auf. Darüber hinaus gehören sie gemäß den Lateranverträgen zum extraterritorialen Besitz des Vatikanstaates.

Prägnante, aber informative Beschreibungen dieser vier Hauptkirchen sind dem Artikel „Die Türen des Herrn“ unter www.katholisch.de zu entnehmen, der auch Wissenswertes über die Pforten enthält.

Ute Hölter