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Praxisintegrierte Ausbildung zur Pastoralreferentin/zum Pastoralreferenten

Peter Nguyen hat am 01. September 2024 in der Pfarre St. Cornelius und Peter seine Ausbildung zum Pastoralreferenten begonnen. Er ist 32 Jahre jung und seit 11 Jahren in Deutschland. Nach dem Abitur in Vietnam führte sein Weg hauptsächlich über Jüchen (Wohnsitz seines Mentors) und St. Augustin (Theologiestudium) nach Dülken.

Die Ausbildung zum Personalreferenten ist in formaler Hinsicht mit der Ausbildung eines Lehrers im Referendariat vergleichbar: Beide Ausbildungen sind auf zwei Jahre ausgerichtet, Theorie- und Praxiszeiten wechseln sich ab und zwei Abschlussprüfungen müssen absolviert werden. Erst danach erfolgt die unbefristete Einstellung. Die angehenden Pastoralreferenten führen während ihrer Ausbildung (Berufseinführung) die Berufsbezeichnung „Pastoralassistenten“.

In der Berufseinführungsphase erwerben die Männer und Frauen ihr theoretisches Wissen in Aachen und ihr Praxiswissen in der Pfarre, der sie zugewiesen wurden, wobei Theorie- und Praxisanteile zeitlich annährend gleich gestaltet sind. In St. Cornelius und Peter zeichnet Harald Hüller für die Praxisanleitung verantwortlich.

Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildung können beispielsweise Gemeinde-, Schul-, oder Krankenhausseelsorge sein. Peter Nguyen bringt u.a. schon Vorerfahrungen in der Krankenhausseelsorge mit, die er in Praxisphasen während des Studiums erworben hat.

Die theoretische Berufseinführung umfasst Lerneinheiten in pastoraler Seelsorge, Kommunikation, Religionspädagogik genauso wie die Vermittlung des Wissens über Bistumsstrukturen und Datenschutz.

Gegen Ende der Berufseinführungsphase haben die Pastoralassistenten eine Projektarbeit vorzulegen, deren Thema sie selbst bestimmen können. Darüber hinaus sind zwei praktische Abschlussprüfungen in unterschiedlichen Schwerpunkten zu absolvieren. Die Termine für die Prüfungen folgen in einem angemessenen Abstand zueinander.

Über die aktuelle Berufssituation der Pastoralreferenten gibt die Website „Berufsverband der Pastoralreferent*innen“ weiterführende Informationen. Dazu gehört nicht nur die Anmerkung, dass die vorhandene Zahl der in Deutschland tätigen Seelsorger abnimmt, sondern auch Erläuterungen zu den Einstellungsbedingungen bei den unterschiedlichen Bistümern. Hinweise auf den gelebten Berufsalltag, der wesentlich vom vorhandenen Team der Seelsorgenden bestimmt wird, sind ebenfalls zu finden.

Zu den Seelsorgenden zählen auch die Gemeindereferenten, deren Tätigkeitsschwerpunkte sich in der praktischen Arbeit von denen der Pastoralreferenten unterscheiden können, aber nicht müssen - dies wird pfarrindividuell festgelegt. Allerdings gibt es einen Unterschied in den beruflichen Voraussetzungen: Während Pastoralreferenten einen Studienabschluss einer katholisch-theologischen Fakultät vorweisen müssen, benötigen Gemeindereferenten einen religionspädagogischen Fachhochhochschulabschluss bzw. einen Abschluss als „Bachelor of Arts“.

Detailliertere Auskünfte zu beiden Professionen, insbesondere zu den Eingangsvoraussetzungen, liefern die Diözesanstatuten des Bistums Aachen für Gemeindereferenten und Gemeindereferentinnen bzw. für Personalreferenten und Personalreferentinnen.

Peter Nguyen gibt Ihnen gerne auch weitere Hinweise in einem persönlichen Gespräch; Terminvereinbarung unter 02162 55409 – Pfarrbüro St. Cornelius und Peter).

Ute Hölter