Umgangssprachlich ist es der „Wiedereintritt“. In der katholischen Kirche steht das Gespräch mit dem Pfarrer/Priester im Vordergrund. Nach Gesprächen des Kennenlernens und auch über die Gründe des Wiedereintritts stellt der Geistliche den Kandidaten dem Bischof vor - meist über einen Brief - und bittet um die Wiederaufnahme in die Kirche.
In einem feierlichen Rahmen - entweder eine kleine Feier mit dem Pfarrer und zwei Zeugen oder auch in einem größeren Gottesdienst - wird der Kandidat wieder in die Gemeinschaft aufgenommen. Die evangelische Kirche spricht insgesamt von einer Wiederaufnahme, um stärker hervorzuheben, dass auch die Kirche mitentscheidet.
Infos zum Wiedereintritt in die römisch-katholische Kirche gibt es unter: www.katholisch-werden.de oder über das Pfarrbüro.
Kosten des Wiedereintritts
Für den Wiedereintritt fallen keine Kosten an. Mit der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist man dann allerdings verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. Nachzahlungen für die Zeit, die man ausgetreten war, fallen nicht an.