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Foto: Uwe Rieder

Mariä Himmelfahrt am 15. August  – andere Länder, andere Sitten?

Wer Mitte August in Südtirol (Italien) Urlaub macht, den versetzen die Aktivitäten um einen Feiertag mitten im Jahr zunächst in Erstaunen: Mariä Himmelfahrt wird mit prächtig geschmückten Kirchen, mancherorts auch mit einer feierlichen abendlichen Messe und einer Prozession würdevoll begangen. 

Im Mittelpunkt der Festlichkeiten steht die Kräuterweihe, zu der in unterschiedlichen Gegenden jeweils unterschiedliche Kräuter zu Bunden (umgangssprachlich „Krautwisch“) zusammengestellt werden. Die Anzahl der vorhandenen Kräuter richtete sich meist nach einer heiligen Zahl, z.B. sieben oder zwölf.

Charakteristisch war ursprünglich, dass keine Gartenpflanzen verwendet wurden, sondern meist Feld- oder Heilkräuter. Da in der heutigen Zeit vermehrt wildwachsende Pflanzen unter Naturschutz gestellt werden, geht man dazu über, vereinzelt Rosen (als Sinnbild für die Gottesmutter Maria) in die Kräuterbündel einzuflechten. Die Kräuterweihe kann auch als Hinweis verstanden werden, die Natur zu schützen und für die Heilkraft der Pflanzen zu danken, zumal ihr in der Medizin eine immer größer werdende Bedeutung zukommt. 

Der Ursprung für die Kräuterweihe am Maria Himmelfahrtstag liegt in der sogenannten ‚agenda aurea‘, der goldenen Legende. Diese vom Dominikaner Jacobus de Voragine im 13. Jahrhundert erstellte Sammlung von Heiligenlegenden und Kirchenfesten wurde von der Bevölkerung sehr geschätzt und unterstützte den Ausdruck der Volksfrömmigkeit. Dort steht geschrieben, dass sich ein paradiesischer Duft nach Kräutern ausbreitete, als Jesus seine verstorbene Mutter zu sich holen wollte.     

Der Tag der Aufnahme Marias in den Himmel ist neben Italien noch in zehn weiteren überwiegend katholisch geprägten europäischen Ländern ein Feiertag, beispielsweise in Belgien, Malta und Spanien. Für Deutschland gilt eine anders lautende Regelung: Abhängig vom Kriterium der Katholikenanzahl ist der 15. August nur in einigen Gemeinden des Saarlands und Bayerns ein gesetzlicher Feiertag. Unterschiede gibt es auch in den verschieden katholischen Glaubensgemeinschaften. So erkennen die Altkatholiken die Aufnahme Marias in den Himmel nicht an, sondern begehen nur den Todestag Mariens. 

Die Volksfrömmigkeit hingegen feiert Mariä Himmelfahrt schon seit dem 6. Jahrhundert. Die Mainzer Synode erhob den Tag 813 zu einem Festtag und Papst Pius XII. im Jahr 1950 die Aufnahme Mariens in den Himmel zu einem Dogma (feststehender Lehrsatz).  

In der Messordnung der katholischen Kirche stellt Mariä Himmelfahrt ein Hochfest dar, vergleichbar mit dem 1. Januar eines Jahres. Maßgeblich für die liturgischen Texte der Messe sind die des Marienfestes, nicht die des jeweiligen Sonntags.  Da der 15. August in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, sei auf die Vorabendmessen in unseren Pfarrgemeinden, deren Zeiten in den Pfarrnachrichten aufgeführt sind, besonders hingewiesen.  

Ute Hölter