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Pfarrer und Pastoralreferent: So unterscheiden sich die Aufgabenbereiche

Schon Mitte des vorigen Jahrhunderts war der Priestermangel der heutigen Zeit voraussehbar, so dass das Zweite Vatikanische Konzil (1962- 1965) Laien aufwertete. In Deutschland, Österreich und der Schweiz entstand daraufhin der Beruf des Pastoralreferenten, wobei die Initialzündung für diesen Beruf eher ungeplant verlief: Im Sommer 1969 klagten sieben Priesteramtskandidaten der Diözesanleitung in München ihr Leid, denn sie wollten zwar im Seelsorgebereich arbeiten, aber die Priesterweihe nicht ablegen. Unerwarteterweise fand ihr Anliegen Gehör, und sie wurden in Pfarrgemeinden auf nicht besetzten Kaplanstellen eingesetzt.

Sicherlich bereichern Pastoralreferenten aufgrund ihrer fundierten Ausbildung jedes Seelsorgeteam (das gleiche gilt selbstredend auch für Gemeindereferenten) – dennoch lohnt es sich, die Unterschiede zwischen den Aufgaben von Pfarrern und Pastoralreferenten festzuhalten:

Der Pfarrer ist ausnahmslos der vom Bischof eingesetzte Leiter einer Kirchengemeinde; er trägt die Verantwortung für die Seelsorge und die Verwaltung – damit leitet er auch den Kirchenvorstand. Aufgrund der Priesterweihe ist er allein befugt, die Sakramente der Eucharistie, der Beichte und der Krankensalbung zu spenden.

Kleiner Exkurs: Das Sakrament der Taufe kann auch der Diakon aufgrund seiner Weihe erteilen. Der Bischof spendet das Sakrament der Firmung – ein Priester nur dann, wenn er eine kirchenrechtliche Erlaubnis erhalten hat. Das Sakrament der Ehe lassen sich die Brautleute gegenseitig zukommen, der Priester oder Diakon fungiert als Zeuge. Ein Segen beendet die Trauzeremonie. Der Vollständigkeit halber sei noch die Priesterweihe aufgeführt, die nur von einem Bischof vorgenommen werden kann.

Für die pfarrliche Seelsorgearbeit ist die Spendung der Sakramente unmissverständlich von der Vorbereitung auf die Spendung zu trennen. Es gehört zu den klassischen Aufgaben der Laientheologen (Pastoral- und Gemeindereferenten), Kinder bzw. Jugendliche auf die Erstkommunion oder die Firmung einzustimmen.

Den Beerdigungsdienst können sowohl Priester und Diakone als auch Laientheologen versehen. Je nach Pfarrsituation ist es auch möglich, ausgewählte Pfarrangehörige mit diesem Amt zu beauftragen. Sie werden in speziellen Seminaren auf ihre anspruchsvolle Aufgabe vorbereitet.

Eine kurze Skizze der Erwartungen unseres Pastoralassistenten soll das Bild abrunden. Peter Nguyen äußert sich dazu: „Was meine Erwartungen an die Pfarrgemeinde betrifft, habe ich keine großen Ansprüche. Zwei Anliegen sind mir jedoch wichtig: Zum einen hoffe ich auf eine offene und herzliche Gemeinde, zum anderen auf das Verständnis, dass ich aufgrund der theoretischen Phase der Berufseinführung über 50 % meiner Arbeitszeit in Aachen oder an anderen Orten verbringen werde. Daher werde ich leider nicht immer vollständig vor Ort in der Gemeinde präsent sein können.“

Ute Hölter