Arbeit für Menschen mit Behinderung: Die Suche nach dem richtigen Weg zur Integration
Die meisten Menschen wissen, dass es sie gibt: Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Doch kaum jemand kennt ihre Produktpalette. In Nordrhein Westfalen (NRW) umfasst diese vor allem Vogelfutterhäuschen, Wohnmöbel oder auch Gesellschaftsspiele. Ebenso gibt es Werkstätten für Druckerzeugniss sowie Firmen- und Türschilder. Einer dieser Betriebe hat seinen Sitz in Tönisvorst. Das aktuelle Bestreben, Menschen mit Behinderung besser in den ersten Arbeitsmarkt zu integieren, führt zu einem differenzierten Blick auf die Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Diese speziellen Werkstätten weisen oft eine dreiteilige Struktur auf:
- den Berufsbildungsbereich, der auf die hauseigene Kerntätigkeit vorbereitet;
- den Arbeitsbereich selbst, der eine Wäscherei, den Landschafts- und Gartenbau, die Herstellung von Kleinmöbeln oder die Holzbearbeitung umfassen kann, und ggf. einen „Aufstieg“ in den ersten Arbeitsmarkt fördert
- falls keine unmittelbare Arbeitsleistung erbracht werden kann, bestehen Betreuungs- und Fördergruppen
Alle Arbeitsplätze, an denen Menschen mit einer Behinderung arbeiten, werden zusätzlich von einer Fachkraft betreut; der Zeitaufwand richtet sich nach den Anforderungen des Arbeitsplatzes. Die Fachkräfte strukturieren die Tagesabläufe der ihnen anvertrauten Menschen und ermöglichen ihnen soziale Kontakte, ohne die eine erfolgreiche Integration nicht gelingt. Die gehandicapten Arbeitnehmer erreichen dadurch einen maximal möglichen Grad persönlicher Selbstständigkeit.
Das System der Behindertenwerkstätten, das nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden ist, ist inzwischen nicht mehr unumstritten. Gefordert wird eine größere Zahl von Menschen mit Einschränkungen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt, der freien Wirtschaft, einer Erwerbstätigkeit nachgehen sollen. Am 12. Mai 2023 beschloss der Bundesrat ein Gesetz mit ebendiesem Inhalt („Gesetz zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes“). Der Vorteil für diese Arbeitnehmergruppe wäre, dass sie z.B. nach dem Mindestlohn bezahlt werden würde – der derzeit gezahlte Lohn ist deutlich geringer. Zu bedenken ist allerdings, dass der Rentenanspruch in Höhe von 80 % des durchschnittlichen Rentenniveaus aller Arbeitnehmer wegfallen würde, da die arbeitnehmerähnliche Rechtsstellung von Menschen mit Behinderung in einer der Werkstätten gegen die Regelungen des ersten Arbeitsmarktes und die entsprechenden Rentenansprüche eingetauscht würden.
Die Betreiber der Behindertenwerkstätten sehen die aktuelle Lage mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Einerseits unterstützen sie den Wunsch eines Mitarbeitenden, auf dem freien Markt zu arbeiten, andererseits muss die Neubesetzung des Platzes wohlüberlegt sein. Außerdem stellt die Wirtschaft lediglich eine geringe Zahl von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung, die zudem individuell betreut werden müssen, zur Verfügung.
Im Hinblick auf die Finanzierung erhält die Geschäftsführung einer Behindertenwerkstatt Zuwendungen aus der Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber mit mehr als 20 Mitarbeitenden in der freien Wirtschaft zahlen müssen, sofern sie weniger als 5 % schwerbehinderte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen beschäftigen. Diese Ausgleichsabgabe kann derzeit bis zu 720 Euro ansteigen. Die Unternehmung, die den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Aufträge erteilt hat, kann 50% des Gesamtrechnungsbetrages abzgl. der Materialkosten von der Ausgleichsabgabe in Abzug bringen.
Beschäftigung in Werkstätten für Behinderte oder ein Job auf dem ersten Arbeitsmarkt, dieses Thema beschäftigt auch die Betreiber der Werkstätten sehr. Michaela Diesen und Wolfgang Ludwig aus der Geschäftsleitung des Stiftungsbereichs proWerk der Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel, einem der größten Betreiber von Behinderten-Werkstätten in Deutschland, haben in einem auf der Bethel-Homepage veröffentlichten Beitrag aus ihrer Sicht alle Vor- und Nachteile dieses Komplexes beleuchtet. Wer sich für Details interessiert, kann diese hier nachlesen: "Unternehmen in die Pflicht nehmen"
Von staatlicher Seite wurde mit dem Gesetz zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes eine tragfähige Grundlage geschaffen, behinderte Menschen in den Arbeitsmarkt zu integieren. Inwieweit sie wirklich genutzt wird, bleibt abzuwarten. Der Träger Bethel erzielt auf einem etwas anderen Weg, nämlich mit Kooperationen, Erfolge: Auf sogenannten "betriebsinternen Arbeitsplätzen" in verschiedenen Bereichen wie Logistik, Lager oder Produktion arbeiten Menschen mit einen Handicap, die aber noch Mitarbeiter der Betheler Werkstätten sind. Im Modellprojekt „Beschäftigung im Sozialraum inklusiv“ erhalten so etwa Menschen mit psychischen Erkrankungen Gelegenheit, innerhalb ihrer Belastungsgrenze einfache Tätigkeiten in einem Unternehmen des freien Marktes durchzuführen. Das kann z.B. die Pflege von Grünpflanzen in einem Garten- und Zoofachgeschäft sein.
All diese Kooperationen haben gemeinsam, dass die Arbeitgeber die Unterstützung durch die Mitarbeiter gutheißen und die Menschen selbst die Strukturierung des Tagesablaufs begrüßen. Denn ein strukturierter Tag trägt auch zur Stabilisierung ihrer Erkrankung bei.
Ute Hölter