Die Krankensalbung
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Ursprünge
Während Kranke und Behinderte (nicht nur) in der Antike oft aus der Gesellschaft ausgestoßen und von Isolation bedroht waren, ist es von allem Anfang an ein Erkennungszeichen christlicher Gemeinden gewesen, dieser Tendenz das fürbittende Gebet der Gemeinde für Kranke und den gezielten Vollzug einer Salbung mit Öl an Kranken entgegenzusetzen und die helfende Sorge für die Kranken zu fördern. Diese Praxis gründet in der nachösterlichen Überlieferung, die Jesus als Messias, d. h. als Gesalbten Gottes bekennt, der auch Krankenheilungen und Totenerweckungen in der Kraft Gottes als Erfahrungssignale anbrechender Gottesherrschaft gewirkt hat. Dieselbe Kraft Gottes zeigt sich und setzt sich fort im heilenden Wunderwirken der Apostel (vgl. Mk 6,13). In dieser Tradition steht auch der Jakobusbrief: „Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben“ (Jak 5,1415).
Entwicklung
Seit dem Mittelalter wurde die Salbung wohl nicht ohne Beeinflussung durch den Osten zunehmend unter den Gedanken der Buße und Vorbereitung auf den Tod gestellt, weshalb der Empfang des Sakraments immer stärker auf die letzten Lebensstunden verschoben wurde. So wurde sie mehr und mehr nur noch an Todkranken und Sterbenden praktiziert. Die Krankensalbung war nun buchstäblich zur Letzten Ölung geworden und ging in dieser Form für lange Zeit in kirchliche Lehrverkündigung und Praxis ein. Gegen die Reformatoren, die die Krankensalbung als „selbsterdachtes Sakrament“ (Calvin) ablehnten, betonte das Tridentinum ihre Einsetzung durch Jesus Christus (DS 1694ff.). Während dieses Konzil im Verständnis des Sakramentes noch so etwas wie eine Balance zwischen Krankensalbung und Letzter Ölung versuchte, gingen einzelne Theologen im 19. Jh. so weit, die Krankensalbung recht eindimensional als „Sakrament der Todesweihe“ (M.J. Scheeben, H. Schell) zu verstehen.
Neuakzentuierung
Gegen manche dieser einseitigen Interpretationen und auch gegen die einlinige Entwicklung im Verständnis hin zur Letzten Ölung setzte das Zweite Vatikanische Konzil mit einem erneuerten Verständnis der Salbung, das an die Ursprünge anzunküpfen versucht, einen deutlichen Gegenakzent: „Die ,Letzte Ölung’, die auch - und zwar besser - ,Krankensalbung’ genannt werden kann, ist nicht nur das Sakrament derer, die sich in äußerster Lebensgefahr befinden. Daher ist der rechte Augenblick für ihren Empfang sicher schon gegeben, wenn der Gläubige beginnt, wegen Krankheit oder Altersschwäche in Lebensgefahr zu geraten“ (Sacrosactum Concilium 73). Diese Tendenz wird in der nachkonziliaren Apostolischen Konstitution Pauls VI. (1972) noch verstärkt: die Bezeichnung Letzte Ölung und der Hinweis auf die Lebensgefährlichkeit der Krankheit werden vermieden. Stattdessen spricht die Konstitution von solchen, „deren Gesundheitszustand bedrohlich angegriffen ist“.
Heutiges Verständnis
Noch einen Schritt weiter geht die Einführung im deutschen Rituale „Die Feier der Krankensakramente“ (Fr. u. a. 1975): Hier wird die Krankensalbung ganz aus dem Kontext von Sterben und Tod herausgenommen und klar in Beziehung gesetzt zum therapeutischen Handeln Jesu und gefolgert: „Von nun an soll das Sakrament die ursprünglichere und richtigere Bezeichnung ,Krankensalbung’ tragen ... Ihr Ansatzpunkt im Leben ist nicht das herannahende Ende; sie darf nicht als Vorbote des Todes erscheinen ... [Sie] soll daher in jeder ernsthaften Erkrankung ... empfangen werden“ (21 f.). Es kommt hinzu, daß das neue Rituale den Feiercharakter der Krankensalbung betont und gemeinsame Krankensalbungs-Feiern vorsieht.
Ausgestaltung
Die Feierform besteht in ihrer Vollgestalt aus vier Teilen: Eröffnung (Gruß, Reichen des Weihwassers, Eröffnungsgebet oder -wort, Schuldbekenntnis, Vergebungsbitte), Wortliturgie (Schriftlesung, evtl. Gesang und geistliches Wort), Feier der Salbung (Anrufungen, Handauflegung, Gebet über dem Öl, Salbung, Gebet nach der Salbung, Vaterunser) und Schlußsegen, dem die Krankenkommunion vorausgehen kann. Die Kernhandlung ist dem der Feier vorstehenden Priester vorbehalten: Er legt dem/der Kranken schweigend die Hände auf, vollzieht den Lobpreis und die Anrufung Gottes über dem Öl bzw. weiht im Bedarfsfall das Öl, salbt Stirn und Hände des/der Kranken, wobei er einmal die sakramentalen Worte spricht.
Die im Sinn des Konzils erwünschte gemeinsame Feier (an Senioren- und Krankentagen, an Wallfahrtsorten, in Krankenhäusern und Heimen), ggf. in einer Eucharistiefeier, läßt die Kranken ihr Aufgehobensein im gläubigen Gebet der Kirche tiefer erfahren und das Krankensakrament nicht länger ausschließlich als Vorboten des nahen Todes erscheinen. Diesem Mißverständnis wehren auch die nunmehr allen verständlichen liturgischen Texte. Das Gebet zur Weihe des Krankenöls erbittet den damit zu Salbenden Befreiung von „Krankheit, Schmerz und Bedrängnis“ und Heil für „Leib, Seele und Geist“. In Anlehnung an den Jakobusbrief (5,14 f.) sprechen die Begleitworte zur Salbung vom Beistand des Herrn, der in Krankheit rettet und aufrichtet und von Sünden befreit.
Jan Nienkerke